banner

Blog

Jul 07, 2023

88. Gesetzgebung

HB 03 Gültig ab 1. September 2023

Bildunterschrift: Bezieht sich auf Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit öffentlicher Schulen, einschließlich der Entwicklung und Durchführung von Anschaffungen im Zusammenhang mit und der Finanzierung von Sicherheitsanforderungen öffentlicher Schulen und der Bereitstellung sicherheitsrelevanter Ressourcen.

Der Gesetzentwurf fügt den neuen Bildungskodex, Kapitel 37, Abschnitt 37.0814, hinzu, der vorschreibt, dass jeder Schulbezirk während der regulären Schulzeit auf jedem Bezirkscampus mindestens einen bewaffneten Friedensoffizier anwesend haben muss.

Ermächtigt Schulbezirke, Verträge mit privaten Sicherheitsfirmen abzuschließen (zur Ergänzung der erforderlichen Friedensbeamten). Aufhebung der Anforderung, dass bewaffnetes Sicherheitspersonal beauftragte Friedensoffiziere sein muss.

HB 1133 Gültig ab 1. September 2023

Bildunterschrift: Betrifft eine Ausnahme von der Anwendung des Privatsicherheitsgesetzes für ehrenamtliche Sicherheitsdienste, die an bestimmten Orten oder Veranstaltungen erbracht werden.

HB 3424 Gültig ab 1. September 2023

Bildunterschrift: Zu den Eignungs- und Ausbildungsvoraussetzungen für beauftragte Sicherheitsbeauftragte und Personenschutzbeauftragte.

AKTIE